Restaurant (Reservierungen): 0174-6808685 Vereinshotline: 06221-4337096 (Tennisplätze nur für Mitglieder) tennis@schwarzgelb-heidelberg.de

Beitragsordnung des TC Schwarz-Gelb Heidelberg e.V. 

Hier finden Sie alle Details zu unseren Beiträgen.

Für Familien, Jugendliche und Studenten haben wir natürlich auch ermäßigte Tarife. Auch bieten wir im ersten Jahr der Aufnahme bei Eintritt nach dem 15.7. ermäßigte Beträge bis zum Jahresende.

Es gilt eine neue Beitragsordnung ab 2021. Diese wurde von der Mitgliederversammlung am 11.10.2020 beschlossen. Die untenstehende Tabelle zeigt die ab 01.01.2021 geltende Beitragsordnung.

„Probe-“ oder „Schnupper“-Mitgliedschaften bieten wir nicht an.
Die aktuelle gültige Fassung des Mitgliedsantrags steht hier zum Download (pdf-Format) zur Verfügung.

Wir empfehlen die Erteilung eines SEPA-Mandats zum Bankeinzug. Andernfalls werden bei Selbstüberweisung gemäß Beitragsordnung zusätzlich EUR 25,- als Bearbeitungsgebühr fällig, die ebenfalls stets zu überweisen ist. Alle Beiträge sind stets in voller Höhe zu entrichten. Ausnahmen von der geltenden Beitragsordnung oder sonstige Vergünstigungen werden keine gewährt.

Hinweis zur „Infrastrukturabgabe“:
Im Jahr 2022 werden zusätzlich (gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.10.2020) einmalig EUR 20,- pro aktivem erwachsenen Mitglied (25-65 Jahre alt) als Infrastrukturabgabe erhoben.

Für alle Folgejahre (2023 ff.) entscheidet die Mitgliederversammlung jährlich (konkret auf der Mitgliederversammlung im Vorjahr) auf Antrag in einem Tagesordnungspunkt, ob im Folgejahr überhaupt eine Infrastrukturabgabe erhoben werden soll, und falls ja, über die exakte Höhe des Betrages.

Sie sind bereits Mitglied?

Fragen zur Änderung der Mitgliedschaft, zu Beitragsrechnungen und zu Änderungen der Stammdaten (etwa Adresse, Email, Bankverbindung, Telefonnummer etc.) teilen Sie uns bitte ausschließlich unter mitgliederservice@schwarzgelb-heidelberg.de mit. 

Wichtig: Eine Kündigungs- bzw. Austrittserklärung muss dem Vorstand spätestens zum Ablauf des 30.09. eines jeden Jahres in Schriftform (Brief oder E-Mail) vorliegen, eine Toleranz etwa durch Verzögerungen auf dem Postweg etc. ist aus Gründen der Gleichbehandlung aller Mitglieder nicht möglich.